Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens einen Werktag (nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 193 Montag bis Freitag) vor dem Termin abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig innerhalb der vorbenannten Frist, wird dem/der Patienten/in ein Bereitstellungshonorar in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar hat der/die Patient/in unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse findet in diesem Fall nicht statt. Vorstehende Regelung gilt jedoch nicht, sofern der/die Patienten unverschuldet den Termin nicht wahrnehmen kann oder wenn der/die Patient/in nachweist, dass der (Behandler) durch die Terminabsage tatsächlich ein Schaden nicht entstanden ist.
Termine: Montag -Freitag 8 Uhr -11 Uhr oder Montags und Donnerstags 15 Uhr-17 Uhr
Dienstags Nachmittags nur nach Vereinbarung(Privatpatienten)
Patienten mit Infekt-Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen und Durchfall und weitere akute Symptome, können Montag bis Freitag um 11.00 Uhr ohne Termin kommen.
Vielen Dank !
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
Rufnummer 116 117
In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der
Rufnummer 112